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   VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93   

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https://dejure.org/1994,5394
VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93 (https://dejure.org/1994,5394)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.1994 - 11 S 806/93 (https://dejure.org/1994,5394)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 1994 - 11 S 806/93 (https://dejure.org/1994,5394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: unterschiedliche Streitgegenstände bei Streit um Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug oder eigenständiges Aufenthaltsrecht zwecks Erwerbstätigkeit; öffentliches Interesse iSd AAV § 5 und AAV § 8; Form für die Erklärung nach VwGO § 87a Abs 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Unabhängige eigenständige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zu einem anderen Zweck; Aufenthaltsrecht unabhängig vom Aufenthaltsrecht des Ehemanns; Herstellung und Wahrung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 516
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93
    Sind diese in der Person des Ausländers nicht erfüllt, ist für eine dem früheren Rechtszustand in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 entsprechende allgemeine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kein Raum (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.6.1993 - 11 S 1090/93 - m.w.N.).

    § 7 Abs. 1 AuslG enthält insoweit eine "vor die Klammer gezogene" Ermächtigungsgrundlage zu einer Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen (siehe VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.6.1993 - aaO. - m.w.N.).

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93
    Hinsichtlich der vergleichbaren Frage, ob das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO auch fernmündlich erklärt werden kann, geht die herrschende Meinung im Schrifttum dahin, daß dies unzulässig ist (siehe die Aufzählung in BVerwG, Urteil vom 20.2.1981, BVerwGE 62, S. 6).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93
    Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (siehe Beschluß vom 21.10.1983, DÖV 84 S. 299 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 3 B 21.16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken für einen ehemaligen

    Anderenfalls würde der Normalfall zum Ausnahmefall, was der Begrenzungsfunktion des Gesetzes widerspräche (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 24 CS 07.31 - juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. November 2006 - 18 B 613/06 - juris Rn. 5 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 24. August 1994 - 11 S 806/93 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2000 - 11 S 2682/99

    Versagung einer Arbeitsgenehmigung - Auswirkung auf

    Danach bedarf es keiner Ausführungen des Senats zu der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 AAV im Fall der Klägerin erfüllt sind (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 2.3.1999, Buchholz 402.240 § 10 AuslG Nr. 6 = InfAuslR 1999, 331 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.8.1994 - 11 S 806/93 - und Beschl. v. 9.2.2000 - 11 S 888/99 - m.w.N.).
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